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Zahnversicherung: Top 9 Fragen & Antworten

Zahnversicherung Zwickau: Top 9 Fragen & Antworten (2026)

Die Zahnversicherung ist eine der am häufigsten, nachgefragten Versicherungen in unserer Beratung in Zwickau. Das ist logisch, denn die eigenen Zähne sollten einem heilig sein. Immer mehr Zwickauern wird der Stellenwert der eigenen Gesundheit bewusster. Deshalb habe ich meine letzten Beratungen zur Zahnversicherung Revue passieren lassen und für dich die Top 9, der häufigsten Fragen zur Zahnversicherung zusammengetragen und beanwortet.

1. Übernimmt die Versicherung die Professionelle Zahnreinigung (PZR) komplett?

Hier gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, inwieweit der Krankenversicherer für die professionelle Zahnreinigung aufkommt. Die besten Zahntarife leisten in unbegrenzter Höhe, auch mehrmals im Jahr. Aus Erfahrung können wir sagen, dass viele Zwickauer zu zwei Zahnreinigungen pro Jahr tendieren. Hier sollte man ganz genau schauen, ob in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ein maximaler Rechnungsbetrag niedergeschrieben wurde oder ob dieser eventuell auf 2 Jahre gerechnet ist.  Einige Krankenversicherer zahlen 200€ auf 2 Jahre für Zahnreinigung und Prophylaxe. Manche zahlen 150€ pro Jahr und wieder Andere leisten in unbegrenzter Höhe. Bei solchen Details kann ich dir unsere objektive Beratung empfehlen, da wir als Versicherungsmakler in Zwickau den kompletten Markt im Überblick haben.

2. Was ist der Unterschied zwischen Regelversorgung und Privatleistung?

Wenn du beim Zahnarzt auf dem Stuhl sitzt und ein Zahnersatz (wie eine Krone oder Brücke) ansteht, fallen meist diese beiden Begriffe. Der Hauptunterschied liegt darin, was die gesetzliche Krankenkasse zahlt und wie hochwertig die Lösung ist.

Die Regelversorgung: „Das Notwendigste“

Die Regelversorgung ist die medizinische Basisversorgung. Sie ist gesetzlich genau festgelegt und muss laut Gesetz „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein.

  • Was bedeutet das? Du bekommst eine Lösung, die funktioniert, aber keinen ästhetischen Luxus bietet.
  • Ein Beispiel: Wenn du im hinteren Backenzahnbereich eine Krone brauchst, sieht die Regelversorgung eine Vollgusskrone aus Metall vor. Das hält zwar, ist aber silberfarben und im Mund deutlich sichtbar. Das kann dir auf der Arbeit, wenn du viel mit Menschen zu tun hast, unangenehm sein.
  • Kosten: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt hierfür einen festen Zuschuss, den sogenannten Festzuschuss, wie schon vorher beleuchtet. Dieser deckt etwa 60 % bis 75 % der Kosten der Regelversorgung ab, je nachdem, wie gut dein Bonusheft gepflegt ist.

 

Die Privatleistung: „Die beste Lösung“

Privatleistungen gehen über die Basisversorgung hinaus. Hier entscheidest du dich für mehr Ästhetik, modernere Materialien oder angenehmere Behandlungsmethoden.

  • Was bedeutet das? Du wählst Materialien, die z. B. metallfrei sind oder genau wie deine echten Zähne aussehen. Keramik wird hier gern genutzt.
  • Ein Beispiel: Statt der metallenen Backenzahnkrone entscheidest du dich für eine vollverblendete Keramikkrone. Diese ist im Mund fast unsichtbar, kostet aber deutlich mehr als die Standard-Metallkrone.
  • Kosten: Die Krankenkasse zahlt dir trotzdem nur den festen Zuschuss der Regelversorgung. Die gesamten Mehrkosten für das bessere Material und den höheren Arbeitsaufwand des Zahnarztes musst du privat aus eigener Tasche zahlen. Und hier springt deine Zahnversicherung ein. Die Zahnzusatzversicherung leistet über der Regelversorgung hinaus und bezahlt dir die höherwertigen Materialien.

3. Gibt es Tarife ohne Wartezeit?

Es gibt zwei verschiedene Arten von Wartezeiten. Sehr gute Versicherer verzichten auf die allgemeine Wartezeit. Das heißt, dass du nach Versicherungsbeginn sofort zur professionellen Zahnreinigung in Zwickau gehen kannst und diese Behandlung bezahlt wird.

Für Zahnersatzmaßnahmen, also Krone, Brücke oder Implantat, gilt die Zahnstaffel. Diese ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und soll verhindern, dass der Krankenversicherer schon nach einem Jahr mehrere tausend Euro zahlen muss, obwohl du erst kurz im Kollektiv dabei bist.

Beispiele für Zahnstaffeln:

  • Im 1. Kalenderjahr werden 1.000€ für Zahnersatzmaßnahmen bezahlt
  • Im 1. und 2. Kalenderjahr zusammen werden 2.500€ für Zahnersatzmaßnahmen übernommen
  • In den ersten 3 Kalenderjahren werden 4.000€ übernommen
  • Ab dem 4. Kalenderjahr gibt es keine Begrenzungen und der Versicherer leistet nach der versicherten Höhe.

Für unfallbedingte Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.

Ein anderer Versicherer leistet so:

  • Im 1. Kalenderjahr 1.500€
  • Im 1. und 2. Kalenderjahr zusammen 3.000€
  • In den ersten 3 Kalenderjahren 4.500€
  • In den ersten 4 Kalenderjahren 6.000€
  • Ab dem 5. Kalenderjahr gibt es keine Summenbegrenzungen.

Die anfänglichen Summenbegrenzungen sichern die Rentabilität der Zahnversicherung für den Krankenversicherer.

4. Zahlt die Zahnversicherung für bereits begonnene oder angeratene Behandlungen?

„Du kannst ein brennendes Haus nicht vor Feuer versichern“ und so ist es auch mit deinen Zähnen – zumindest nicht zu 100%. Wenn dir dein Zahnarzt in Zwickau sagt, dass du langsam eine Parodontose entwickelst oder ein Implantat die aktuell beste Lösung für dich wäre und er dir schon mal einen Heil- und Kostenplan mitgibt, ist es meist zu spät. Jeder Krankenversicherer möchte in den Gesundheitsfragen von dir wissen, ob du zurzeit in einer Behandlung bist oder ob diese angeraten ist. Musst du diese Frage mit „JA“ beantworten, bist du für die Behandlung nicht versichert. Es gibt jedoch auch bestimmte Versicherer die dir in solch einer Notlage etwas unter die Arme greifen können. Hierbei ist die Rede von „Sofort-Tarifen“.

5. Was leisten „Sofort-Tarife“?

Ein Beispiel für einen Sofort-Tarif ist der „ZAHN Sofort“ der Bayerischen. Dieser leistet für vor dem Versicherungsbeginn angeratene und begonnene Behandlungen bis zu 1.500€ (maximal 750€ pro Kalenderjahr). Die Behandlungen dürfen aber noch nicht abgeschlossen sein. Außerdem darf dir der Zahnarzt noch keine Rechnung gestellt haben. Du zahlst zusätzlich zu dem "normalen" Zahnversicherungsbeitrag einen Zuschlag für die Sofortleistung. Solch eine Versicherung kann eine große Hilfe in der Not sein, hat aber auch seinen Preis. Wenn keine Behandlungen anstehen, rate ich dir von diesen Tarifen ab.

6. Kann ich fehlende Zähne mitversichern?

Ja, viele Zahnversicherungen akzeptieren ein bis wenige fehlende, noch nicht ersetzte Zähne (z.B. 1–3 Zähne) und nehmen sie in den Schutz auf, teils mit Begrenzungen bei der Erstattung. Andere Tarife schließen fehlende, nicht ersetzte Zähne komplett aus oder lehnen den Antrag ab, sobald du Zahnlücken angibst. Es gibt spezielle Tarife für Versicherte mit Zahnlücken, die auch mehrere fehlende Zähne versichern. Häufig sind dann Leistungen in den ersten Jahren gedeckelt und/oder der Beitrag höher.

Entscheidend sind drei Punkte:

  1. Anzahl der fehlenden Zähne
    Je mehr Zähne fehlen, desto weniger Tarife stehen zur Verfügung und desto eher musst du mit Zuschlägen, Leistungskappungen oder Ablehnung rechnen.
  2. Ob eine Behandlung schon geplant ist
  • Ist für die Lücke bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt oder Zahnersatz konkret angeraten, werden diese Zähne in Standardtarifen meist nicht mehr mitversichert.
  • Ohne konkrete Planung (also nur „Lücke vorhanden“, aber noch keine Behandlung besprochen) ist eine Mitversicherung in vielen Tarifen möglich.
  • Wie der fehlende Zahn bewertet wird
    • Zähne, die bereits durch Implantat/Brücke ersetzt sind, gelten oft nicht mehr als „fehlend“, sondern als versorgt.
    • Weisheitszähne oder Lücken mit vollständigem Lückenschluss werden häufig ebenfalls nicht als „fehlend“ gezählt.

    👉 Praktischer Tipp:

    • Lass vor Antragstellung deine Zahnsituation genau vom Zahnarzt dokumentieren (Anzahl der Lücken, vorhandener Zahnersatz, geplante Maßnahmen).
    • Dann suchen wir gemeinsam gezielt nach Tarifen, die:
      • deine Anzahl fehlender Zähne akzeptieren und
      • diese Lücken nicht ausschließen, sondern ausdrücklich mitversichern.

    7. Reicht mein Bonusheft nicht aus?

    Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) zahlt die gesetzliche Krankenkasse immer nur einen festen Zuschuss zur sogenannten Regelversorgung, und wie viel das ist, hängt stark davon ab, wie lange dein Bonusheft lückenlos geführt ist.

    • Ohne oder mit unvollständigem Bonusheft: Die Kasse zahlt 60 % der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung als Festzuschuss.
    • Lückenloses Bonusheft über mindestens 5 Jahre: Der Zuschuss steigt auf 70 % der Durchschnittskosten.
    • Lückenloses Bonusheft über mindestens 10 Jahre: Der Zuschuss beträgt 75 % der Durchschnittskosten.
    • Härtefall (sehr geringes Einkommen): Dann übernimmt die Kasse bis zu 100 % der Kosten der Regelversorgung, also keinen Eigenanteil für die einfache, wirtschaftliche Versorgung

    👉 Wichtig: Alles, was darüber hinausgeht (z.B. Keramikverblendungen im Seitenzahnbereich, Implantate statt Brücke, besonders hochwertige Materialien), zahlst du in der Regel selbst zusätzlich. Du bekommst dafür nur den Festzuschuss der Kasse angerechnet.

     

    8. Sollte ich lieber privat sparen?

    Wenn du denkst, dass in den nächsten 10 Jahren keine größere Behandlung auf dich zu kommen wird, macht es häufig Sinn den eventuellen Beitrag zu sparen.

    Kommt aber plötzlich nach 3 Jahren eine große Behandlung auf dich zu, wäre eine Zahnzusatzversicherung der bessere Weg gewesen.

    Hierzu eine kleine Berechnung:

    Zahnarztrechnung - 3.000€ für ein Implantat:

    Wenn du 10 Jahre den Beitrag von 30€ monatlich in einen kostengünstigen ETF-Sparplan zu 6% p.a. investierst, erhältst du 4.899,30€ und kannst die Rechnung problemlos selbst bezahlen.

    Wenn aber schon nach 3 Jahren eine Rechnung für ein Implantat von 3.000€ auf dich wartet, sieht die Sache schon ganz anders aus. Du hast dann lediglich 1.183,44€ im Depot und kannst die Rechnung nicht ohne Weiteres bezahlen. In diesem Fall wäre die Zahnzusatzversicherung die bessere Wahl gewesen.

    👉 Keiner weiß, wie sich deine Gesundheit entwickeln wird. Mit einer Zahnzusatzversicherung bist du auf der sicheren Seite und bist für alle Eventualitäten im Zahnbereich in Zwickau abgesichert.

     

    9. Wie viel kostet eine Zahnversicherung in Zwickau?

    Das ist die, logischerweise, am häufigsten gestellte Frage in meinen Beratungen. Der Beitrag ergibt sich aus den gewünschten Leistungen, deinem Alter und deinem dentalen Gesundheitszustand. Ein 18- jähriger Auszubildender bei VW zahlt für einen Top-Tarif mit 100% Zahnbehandlung, 100% Zahnersatz und ohne Begrenzung bei der professionellen Zahnreinigung ca. 17€ im Monat. Eine 42- jährige Sozialarbeiterin wird für die selbe Leistung ca. 40€ monatlich zahlen. Wem das zu viel ist, der kann natürlich im Leistungsumfang "abspecken" und kommt so auch auf 17€ im Monat. Du merkst: Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich oder zielführend. 


    Fazit: Lass dich beraten!

    Die Zahnversicherung wirkt auf dem ersten Blick sehr simpel. Trotzdem gibt es einige Fallstricke, die man beachten sollte. Leider sehen wir jeden Tag leistungsschwache Tarife, welche kaum bis gar keinen Nutzen bringen.

    👉 Setz dich mit uns zusammen und wir helfen dir, dein Lächeln abzusichern!


    Zahnversicherung prüfen lassen!

    Wir sichern deine Zähne ab!