Die Zahnversicherung ist eine der am häufigsten, nachgefragten Versicherungen in unserer Beratung in Werdau. Das ist logisch, denn die eigenen Zähne sollten einem heilig sein. Immer mehr Werdauern wird der Stellenwert der eigenen Gesundheit bewusster. Deshalb habe ich meine letzten Beratungen zur Zahnversicherung Revue passieren lassen und für dich die Top 9, der häufigsten Fragen zur Zahnversicherung in Werdau zusammengetragen und beantwortet.
Hier gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, inwieweit der Krankenversicherer für die professionelle Zahnreinigung aufkommt. Die besten Zahntarife leisten in unbegrenzter Höhe, auch mehrmals im Jahr. Aus Erfahrung können wir sagen, dass viele Werdauer zu zwei Zahnreinigungen pro Jahr tendieren. Hier sollte man ganz genau schauen, ob in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ein maximaler Rechnungsbetrag niedergeschrieben wurde oder ob dieser eventuell auf 2 Jahre gerechnet ist. Einige Krankenversicherer zahlen 200€ auf 2 Jahre für Zahnreinigung und Prophylaxe. Manche zahlen 150€ pro Jahr und wieder Andere leisten in unbegrenzter Höhe. Bei solchen Details kann ich dir unsere objektive Beratung empfehlen, da wir als Versicherungsmakler in Werdau den kompletten Markt im Überblick haben.
Wenn du beim Zahnarzt auf dem Stuhl sitzt und ein Zahnersatz (wie eine Krone oder Brücke) ansteht, fallen meist diese beiden Begriffe. Der Hauptunterschied liegt darin, was die gesetzliche Krankenkasse zahlt und wie hochwertig die Lösung ist.
Die Regelversorgung: „Das Notwendigste“
Die Regelversorgung ist die medizinische Basisversorgung. Sie ist gesetzlich genau festgelegt und muss laut Gesetz „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein.
Die Privatleistung: „Die beste Lösung“
Privatleistungen gehen über die Basisversorgung hinaus. Hier entscheidest du dich für mehr Ästhetik, modernere Materialien oder angenehmere Behandlungsmethoden.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Wartezeiten. Sehr gute Versicherer verzichten auf die allgemeine Wartezeit. Das heißt, dass du nach Versicherungsbeginn sofort zur professionellen Zahnreinigung in Werdau gehen kannst und diese Behandlung bezahlt wird.
Für Zahnersatzmaßnahmen, also Krone, Brücke oder Implantat, gilt die Zahnstaffel. Diese ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und soll verhindern, dass der Krankenversicherer schon nach einem Jahr mehrere tausend Euro zahlen muss, obwohl du erst kurz im Kollektiv dabei bist.
Beispiele für Zahnstaffeln:
Für unfallbedingte Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.
Ein anderer Versicherer leistet so:
Die anfänglichen Summenbegrenzungen sichern die Rentabilität der Zahnversicherung für den Krankenversicherer.
„Du kannst ein brennendes Haus nicht vor Feuer versichern“ und so ist es auch mit deinen Zähnen – zumindest nicht zu 100%. Wenn dir dein Zahnarzt in Werdau sagt, dass du langsam eine Parodontose entwickelst oder ein Implantat die aktuell beste Lösung für dich wäre und er dir schon mal einen Heil- und Kostenplan mitgibt, ist es meist zu spät. Jeder Krankenversicherer möchte in den Gesundheitsfragen von dir wissen, ob du zurzeit in einer Behandlung bist oder ob diese angeraten ist. Musst du diese Frage mit „JA“ beantworten, bist du für die Behandlung nicht versichert. Es gibt jedoch auch bestimmte Versicherer die dir in solch einer Notlage etwas unter die Arme greifen können. Hierbei ist die Rede von „Sofort-Tarifen“.
Ein Beispiel für einen Sofort-Tarif ist der „ZAHN Sofort“ der Bayerischen. Dieser leistet für vor dem Versicherungsbeginn angeratene und begonnene Behandlungen bis zu 1.500€ (maximal 750€ pro Kalenderjahr). Die Behandlungen dürfen aber noch nicht abgeschlossen sein. Außerdem darf dir der Zahnarzt noch keine Rechnung gestellt haben. Du zahlst zusätzlich zu dem "normalen" Zahnversicherungsbeitrag einen Zuschlag für die Sofortleistung. Solch eine Versicherung kann eine große Hilfe in der Not sein, hat aber auch seinen Preis. Wenn keine Behandlungen anstehen, rate ich dir von diesen Tarifen ab.
Ja, viele Zahnversicherungen akzeptieren ein bis wenige fehlende, noch nicht ersetzte Zähne (z.B. 1–3 Zähne) und nehmen sie in den Schutz auf, teils mit Begrenzungen bei der Erstattung. Andere Tarife schließen fehlende, nicht ersetzte Zähne komplett aus oder lehnen den Antrag ab, sobald du Zahnlücken angibst. Es gibt spezielle Tarife für Versicherte mit Zahnlücken, die auch mehrere fehlende Zähne versichern. Häufig sind dann Leistungen in den ersten Jahren gedeckelt und/oder der Beitrag höher.
Entscheidend sind drei Punkte:
1. Anzahl der fehlenden Zähne
Je mehr Zähne fehlen, desto weniger Tarife stehen zur Verfügung und desto eher musst du mit Zuschlägen, Leistungskappungen oder Ablehnung rechnen.
2. Ob eine Behandlung schon geplant ist
Ist für die Lücke bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt oder Zahnersatz konkret angeraten, werden diese Zähne in Standardtarifen meist nicht mehr mitversichert.
Ohne konkrete Planung (also nur „Lücke vorhanden“, aber noch keine Behandlung besprochen) ist eine Mitversicherung in vielen Tarifen möglich.
3. Wie der fehlende Zahn bewertet wird
Zähne, die bereits durch Implantat/Brücke ersetzt sind, gelten oft nicht mehr als „fehlend“, sondern als versorgt.
Weisheitszähne oder Lücken mit vollständigem Lückenschluss werden häufig ebenfalls nicht als „fehlend“ gezählt.
👉 Praktischer Tipp:
Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) zahlt die gesetzliche Krankenkasse immer nur einen festen Zuschuss zur sogenannten Regelversorgung, und wie viel das ist, hängt stark davon ab, wie lange dein Bonusheft lückenlos geführt ist.
👉 Wichtig: Alles, was darüber hinausgeht (z.B. Keramikverblendungen im Seitenzahnbereich, Implantate statt Brücke, besonders hochwertige Materialien), zahlst du in der Regel selbst zusätzlich. Du bekommst dafür nur den Festzuschuss der Kasse angerechnet.
Wenn du denkst, dass in den nächsten 10 Jahren keine größere Behandlung auf dich zu kommen wird, macht es häufig Sinn den eventuellen Beitrag zu sparen.
Kommt aber plötzlich nach 3 Jahren eine große Behandlung auf dich zu, wäre eine Zahnzusatzversicherung der bessere Weg gewesen.
Hierzu eine kleine Berechnung:
Zahnarztrechnung - 3.000€ für ein Implantat:
Wenn du 10 Jahre den Beitrag von 30€ monatlich in einen kostengünstigen ETF-Sparplan zu 6% p.a. investierst, erhältst du 4.899,30€ und kannst die Rechnung problemlos selbst bezahlen.
Wenn aber schon nach 3 Jahren eine Rechnung für ein Implantat von 3.000€ auf dich wartet, sieht die Sache schon ganz anders aus. Du hast dann lediglich 1.183,44€ im Depot und kannst die Rechnung nicht ohne Weiteres bezahlen. In diesem Fall wäre die Zahnzusatzversicherung die bessere Wahl gewesen.
👉 Keiner weiß, wie sich deine Gesundheit entwickeln wird. Mit einer Zahnzusatzversicherung bist du auf der sicheren Seite und bist für alle Eventualitäten im Zahnbereich in Werdau abgesichert.
Das ist die, logischerweise, am häufigsten gestellte Frage in meinen Beratungen. Der Beitrag ergibt sich aus den gewünschten Leistungen, deinem Alter und deinem dentalen Gesundheitszustand. Ein 18- jähriger Auszubildender bei den Stadtwerken Werdau zahlt für einen Top-Tarif mit 100% Zahnbehandlung, 100% Zahnersatz und ohne Begrenzung bei der professionellen Zahnreinigung ca. 17€ im Monat. Eine 42- jährige Sachbearbeiterin bei der GGV Werdau wird für dieselbe Leistung ca. 40€ monatlich zahlen. Wem das zu viel ist, der kann natürlich im Leistungsumfang "abspecken" und kommt so auch auf 17€ im Monat. Du merkst: Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich oder zielführend.
Die Zahnversicherung wirkt auf dem ersten Blick sehr simpel. Trotzdem gibt es einige Fallstricke, die man beachten sollte. Leider sehen wir jeden Tag leistungsschwache Tarife, welche kaum bis gar keinen Nutzen bringen.
👉 Setze dich mit uns zusammen und wir helfen dir, dein Lächeln abzusichern!
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